AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die Grundlage für unsere Zusammenarbeit.
Inhalt
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Rechtsverhältnis
- § 3 Hebammenleistungen und Behandlungsvertrag
- § 4 Kursleistungen
- § 5 Zusatz- und Wahldienstleistungen
- § 6 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
- § 7 Termine, Absagen und Ausfallhonorar
- § 8 Aufnahme und Beendigung der Betreuung
- § 9 Dokumentation und Datenschutz
- § 10 Haftung
- § 11 Zahlungsort und Gerichtsstand
- § 12 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebammenkollektiv Fey & Weiss GbR, Bussenstrasse 55, 70184 Stuttgart – nachfolgend „Hebammenkollektiv“ – und den Leistungsempfängerinnen.
(2) Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die Betreuung erfolgt im Raum Stuttgart und Umgebung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
§ 2 Rechtsverhältnis
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Hebammenkollektiv und den Leistungsempfängerinnen sind privatrechtlicher Natur.
(2) Sofern Leistungen über eine gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, weist die Leistungsempfängerin ihr Versicherungsverhältnis durch Vorlage der gültigen Gesundheitskarte nach.
(3) Minderjährige Leistungsempfängerinnen können betreut werden. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zustande.
§ 3 Hebammenleistungen und Behandlungsvertrag
(1) Das Hebammenkollektiv erbringt insbesondere Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, insbesondere:
- Beratung und Betreuung in Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit
- Beratung im gesetzlich vorgesehenen Umfang
(2) Für diese Leistungen kommt jeweils ein Behandlungsvertrag zustande. Die Betreuung erfolgt nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards sowie den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben.
§ 4 Kursleistungen
(1) Das Hebammenkollektiv bietet insbesondere Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse an.
(2) Die Buchung von Kursen kann über Hebamio oder zukünftig über die Internetseite erfolgen.
(3) Eine Kursbuchung gilt spätestens 14 Tage vor Kursbeginn als verbindlich.
(4) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäß Anlage I (Preisverzeichnis).
(5) Ein kostenfreier Rücktritt von der Kursbuchung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich.
Bei Rücktritt 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig.
Bei Rücktritt ab 6 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig.
(6) Versäumte Kurstermine können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Eine vorzeitige Beendigung des Kurses berechtigt nicht zur anteiligen Rückerstattung der Kursgebühr.
(7) Das Hebammenkollektiv behält sich vor, Kurse aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, unzureichende Teilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet.
§ 5 Zusatz- und Wahldienstleistungen
(1) Neben den gesetzlich vorgesehenen Hebammenleistungen können Zusatz- und Wahldienstleistungen vereinbart werden, beispielsweise Taping, Trageberatung etc.
(2) Zusatz- und Wahldienstleistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und daher von der Leistungsempfängerin selbst zu zahlen sind.
(3) Art und Vergütung ergeben sich aus Anlage I (Preisverzeichnis) oder aus einer individuellen Vereinbarung.
§ 6 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Gesetzlich vorgesehene Hebammenleistungen werden – sofern ein entsprechender Anspruch besteht – direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse auf Grundlage der jeweils gültigen Hebammen-Vergütungsvereinbarung gemäß § 134a SGB V abgerechnet.
(2) Für nicht von der Krankenkasse übernommene Leistungen ist die Leistungsempfängerin Selbstzahlerin. Es gelten die Preise gemäß Anlage I (Preisverzeichnis).
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Die Zahlung kann per Überweisung oder Kartenzahlung vor Ort erfolgen.
§ 7 Termine, Absagen und Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine, insbesondere Hausbesuche, sind verbindlich.
(2) Eine Absage muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen ist das Hebammenkollektiv berechtigt, ein Ausfallhonorar entsprechend dem entstandenen Zeit- und Arbeitsaufwand zu berechnen. Maßgeblich sind die Sätze gemäß Anlage I (Preisverzeichnis).
§ 8 Aufnahme und Beendigung der Betreuung
(1) Eine Betreuung erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und zeitlichen Kapazitäten.
(2) Die Betreuung endet, wenn sie fachlich nicht mehr erforderlich ist, das Kontingent der Krankenkasse ausgeschöpft ist oder wenn die Leistungsempfängerin die Beendigung ausdrücklich wünscht.
(3) Erfolgt die Beendigung entgegen fachlichem Rat, übernimmt das Hebammenkollektiv keine Haftung für daraus entstehende Folgen.
§ 9 Dokumentation und Datenschutz
(1) Die im Rahmen der Betreuung geführten Dokumentationen verbleiben im Eigentum des Hebammenkollektivs.
(2) Leistungsempfängerinnen haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Einsicht in ihre Unterlagen.
(3) Die Verarbeitung personenbezogener und gesundheitlicher Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
(1) Das Hebammenkollektiv haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern kein Verschulden vorliegt.
§ 11 Zahlungsort und Gerichtsstand
Zahlungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
(3) Anlage I (Preisverzeichnis) ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zum Speichern und Ausdrucken
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